#10 – Baustelle ordnungsbehördlich stillgelegt

Die Stadt Pulheim hat bei einer ihrer routinemäßigen Begehungen des Neubaugebietes alle drei Baustellen, die zu diesem Zeitpunkt eine offene Baugrube hatten, stillgelegt. In unserem Fall liegt der Grund darin, dass die Böschung einen Winkel zwischen 70 und 75° hat und aufgrund der Bodenverhältnisse gemäß DIN mit einem mittleren Böschungswinkel von 55° hätte erstellt werden müssen.

Auszug aus Postzustellung der Stadt Pulheim

In der unten dargestellten Zeichnung ist zu sehen, dass die Böschung bis an den Rand des Laststreifens der Baustraße hätte herangezogen werden müssen. Auf dem Foto ist die Grenze des Laststreifens, welcher sich in einem Abstand von 2m zu dem asphaltierten Bereich der Straße befindet, mit einer roten linie markiert.

Aufgrund der Tatsache, dass unsere Baugrube 6 Wochen unangetastet offen stand, ist nun der im ersten, unteren Meter befindliche Sandkies ausgerieselt und hat die darüberliegende Schluff-Schicht in Teilen unterhöhlt. Das führt dazu, dass es jetzt nicht ohne Weiteres möglich ist, den geforderten Böschungswinkel wieder herzustellen, ohne dabei die Baustraße anzugraben.
Wir sind sehr gespannt, wie es nun weitergehen soll.

Update: 15.10.2019: Die von der Stadt Pulheim genannte Frist von 10 Tagen ist abgelaufen, die Baustelle ist immer noch gesperrt und wir haben keine Ahnung wie es weiter gehen soll. Das letzte Telefonat ist fünf Tage her und seit dem ist wieder Totenstille. Nicht schön!

Update: 17.10.2019: Der Plan des Bauleiters ist, den Böschungswinkel zu vergrößern, was auf der Seite zur Straße hin nur möglich ist, wenn man den Laststreifen der Baustraße angräbt. Das geht wiederum nur, wenn man die befahrbare Breite der Baustraße temporär über das Verschieben des Bauzauns auf die Straße verringert und die Stadt Pulheim das Angraben der Baustraße erlaubt. Die Vorgehensweise und Details zur Ausführung wurden bereits schriftlich vom Ingenieurteam Dr. Hemling, Gräfe & Becker Baugrund GmbH an den Bauleiter per Mail gesendet.

Update: 22.10.2019: Alle gesperrten Baustellen sind wieder entsperrt, unsere nicht. 22 Tage sind seit der Sperrung vergangen und ich muss dem Bauleiter hinterhertelefonieren. Wir sind bedient!

Update: 01.11.2019: Ein ganzer Monat ist mittlerweile vergangen und die Baustelle ist nach wie vor gesperrt. Ich versuche in regelmäßigen Telefonaten die Bauaufsicht zu beschwichtigen, damit diese die bereits angedrohte Straßzahlung in Höhe von 5000 Euro gegen mich und meine Frau nicht vollstreckt.

Update: 05.11.2019: Nachdem das Tiefbauamt der Stadt Pulheim unserem Bauteilter heute telefonisch, aus Sorge um die im Laststreifen befindlichen Leitungen, verwehrt hat die Baustraße anzugraben, nahm ich das Heft in die Hand. Ich fuhr zur Baustelle, bei der gerade der Laststreifen auf einem Stück zwecks Anschluss des Baustroms für meinen Nachbar geöffnet war und maß die genaue Position der Leitungen. Mit diesen Parametern konnte ich in DIALux ein 3D Modell der Baugrube erstellen, um damit zu visualisieren, dass man den Laststreifen problemlos 50 cm angraben könnte, ohne die Leitungen in Gefahr zu bringen. Diese Informationen packte ich in eine Email mit dem Betreff „Hilferuf aus Sinnersdorf“, die ich an den entsprechenden Dezernatsleiter sendete. Jetzt heißt es abwarten und hoffen!

Update: 06.11.2019: Der Dezernatsleiter rief mich heute persönlich an und sagte mir, dass wenn wir einen Baugrundgutachter finden würden, dass uns bestätigt, dass man dies so machen kann, dann würde er uns grünes Licht geben. Klasse! Das Schreiben liegt ja bereits seit dem 17.10.2019 im Maileingang des Bauleiters. Dann sollte das doch funktionieren…

Update: 13.11.2019: Unglaublich, die Stadt Pulheim hat uns heute vorab schon einmal mündlich das Angraben des Laststreifens genehmigt. Neben einer kurzen Info an den Bauleiter, rief ich umgehend den Bauunternehmer und Tiefbauer an, um deren Verfügbarkeit zu erfragen: Der Tiefbauer sicherte mir zu ab Beauftragung durch den Bauleiter innerhalb von einem Tag mit den Arbeiten anfangen zu können und der Bauunternehmer stellte den Plan auf: 20.11.2019 Moniereisen legen, 22.11.2019 Bodenplatte betonieren. Endlich Licht am Ende des Tunnels.

Update: 16.11.2019: Heute war der Tiefbauer vor Ort und hat den Böschungswinkel zur Straße hin abgeflacht. Mal abgesehen davon, dass dabei unsere Hausanschlusssäule beschädigt wurde, hat der Baggerführer sehr viel Erde unten gegen die Schalung der Bodenplatte rutschen lassen und diese natürlich nicht wieder rausgeholt. Als ich das dann am Sonntag sah, war klar, dass wenn das der Rohbauer zu Gesicht bekommt, dann gibt es wieder Ärger und Verzögerungen. Also schnappte ich mir den Spaten und schaufelte die Schalung wieder frei.

nacher
vorher

Update: 21.11.2019: Die Stadt Pulheim hat heute die 1. Zwangsgeldfestsetzungsverfügung in Höhe von 5000€ gegen uns ausgesprochen. Erst dachte ich noch, dass die Bauaufsichtbehörde einfach nur nicht mitbekommen hatte, dass wir mit dem Tiefbauamt die Lösung erarbeitet und bereits umgesetzt hatten, aber dem war nicht so. Auch der zweite Gedanke, es würde nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers fehlen, war falsch. Die Bauaufsichtsbehörde führte an, dass die drei anderen Seiten der Baugrube immer noch zu steil seien. Ehrlich gesagt, hatte ich mich schon gefragt, wieso EKB nur die Straßenseite hat nacharbeiten lassen. Mit der freundlichen Dame von der Bauaufsichtsbehörde konnte ich vereinbaren, dass sie die Zwangsgeldfestsetzungsverfügung zurücknimmt, sofern ich es schaffen würde, in den kommenden 10 Tagen die Standfestigkeit der Baugrube herzustellen…last call! Da die Strafe in Höhe von 5000 Euro gegen mich und meine Frau ausgesprochen wurde und nicht gegen die EKB, stelle ich mir jetzt natürlich nach 7 Wochen Baustopp die Frage, ob ich das Heft nicht in die Hand nehmen soll und einfach einen Tiefbauer mit den Arbeiten beauftrage.

Update: 28.11.2019: Ich habe mich dazu entschieden, die Woche noch abzuwarten und das war eine gute entscheidung. Heute war der Tiefbauer wieder am Werk, allerdings geht die Salamitaktik weiter. Zwei der drei Böschungen wurden nachgearbeitet. Ich bin gespannt, was die Stadt Pulheim dazu sagt. Wie ihr seht, wurde die Arbeit zwischenzeitlich wieder aufgenommen und die Bodenplatte gegossen. Wenigstens läuft nun die vertraglich vereinbarte Bauzeit.

Update: 05.12.2019: Zwischenzeitlich hat die Stadt Pulheim festgestellt, dass die letzte Böschung, nach deren Auffassung, immer noch nicht i.O. ist. Der Baugrundgutachter hatte bei dem Versuch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erstellen, im Bericht angemerkt, dass aus der letzten Böschung etwas Sandkies im unteren Teil herausgerieselt ist und die Aushöhlung nun wieder mit Sandkies anzufüttern sei. Die Bauaufsichtsbehörde erklärte, dass dies demnach noch gemacht werden müsste. Da morgen die 10-Tagesfrist abläuft und ich noch keine Reaktion meines Bauleiters auf diese nun drei Tage alte Email wahrgenommen habe, nahm ich mir wieder meinen Spaten und schaufelte nach der Arbeit bis in den Abend hinein Sandkies vom Baugrubenrand in die Baugrube. Nach drei Stunden schaufeln und Baugrubenwandmodelieren, war es dann vollbracht:

Update: 06.12.2019: Nachdem der Baugrundgutachter auf Basis meiner Fotos die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hatte, erhielten wir heute von der Stadt Pulheim die erfreuliche Nachricht: Die Baugrube ist wieder freigegeben und die Zwangsgeldfestsetzung gegenstandlos.

9 Wochen sind rum, ich musste mich bei der Stadt Pulheim persönlich einschalten und zwei Mal mit dem Spaten auf der Baustelle ackern. Wie das ausgegangen wäre, wenn ich mich nicht derart engagiert hätte kann ich nicht sagen, vermutlich nicht gut.
Mein ursprünglicher Gedanke, unbedingt einen Generalunternehmer auszuwählen, der die Tiefbauarbeiten mit im Festpreisangebot beinhaltet, um sicherzustellen, mit diesem für mich undurchschbaren und schwer zu kalkulierenden Gewerk keinen Ärger zu haben, hat sich nicht ausgezahlt. Der uns entstandene finanzielle Schaden aufgrund der Folgekosten des späteren Fertigstellungstermins beläuft sich auf 3000 €. Den Stress und die Nervern, die mich das gekostet hat, sind nicht zu beziffern.

Jetzt kann das Wunschhaus beginnen.