Erdwärme – Wasserschutzzone 3A

Die Herausforderung hinsichtlich der Erwärmepumpe liegt darin, dass unser Neubaugebiet in der Wasserschutzzone 3A liegt und hier die erste Grundwassertrennende Schicht nicht durchbohrt werden darf, welche zwischen 20-30 m tiefe liegt.

Hintergrund: Dass wir überhaupt dieses Problem haben ist absurd, da der Grenzverlauf zur unkomplizierten Wasserschutzzone 3b an der äußeren Dorfgrenze verläuft, doch das Neubaugebiet eine Baulücke schließt, die leider in der WZ3a liegt. Die untere Wasserbehörde könnte für das Neubaugebiet gemäß § 10 der Wasserschutzverordnung Weiler bzw. § 52 WHG eine Befreiung erteilen, da die Einschränkungen zu einer nicht beabsichtigten Härte führen…wollen die aber nicht :/

Plan A: Ich habe die Stadt Pulheim für uns gewinnen können, eine Änderung des Grenzverlaufs anstoßen zu lassen. Nun, der Prozess dauert in der Regel 2 Jahre und würde uns daher nicht helfen. Der Plan ist aber, die untere Wasserschutzbehörde doch noch für eine Befreiung zu gewinnen, sobald die Grenzverschiebung in die Wege geleitet ist.

Plan B: Sollte der Plan A nicht funktionieren, ist die EKB Massivhaus gefragt einen Plan B zu realisieren. Einer meiner Nachbarn befindet sich in der gleichen Situation und hat diese über vier Bohrungen zu je 25 m gelöst. Ob das auch für uns ein geeigneter Plan B ist, kann ich nicht sagen. Ich weiß nur, dass wir unser Haus mit Erdwärme heizen wollen und eine Luft-Luft-Wärmepumpe nicht in Frage kommt.